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Ulrich Daniel - Dachdeckermeister

von der Handwerkskammer Dortmund

für das Dachdeckerhandwerk

öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger

Sachverständige

Der Begriff “Sachverständiger” unterliegt keinem gesetzlichen Schutz.


Nach einer Entscheidung des OLG Münchens, welche vom BGH bestätigt wurde, sollte jedoch derjenige, der als “Sachverständiger” in der Öffentlichkeit auftritt, zumindest durch eine Berufsausbildung vermittelte Kenntnisse auf seinem Fachgebiet nachweisen können. Hier handelt es sich um freie, bzw. selbsternannte Sachverständige.

Der Staat, als auch öffentliche und private Einrichtungen haben jedoch zur Abdeckung sachverständiger Aufgabenbereiche Kriterien und Vorgaben entwickelt, die die Sachverständigentätigkeit und die Qualifikation des Sachverständigen definieren und überprüfen.



Hierbei handelt es sich um :

  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • staatlich oder amtlich anerkannte Sachverständige
  • allgemein vereidigte Sachverständige
  • qualifizierte Sachverständige
  • Sachverständige anerkannter Prüfeinrichtungen


Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • ist gemäss Handwerksordnung durch die ihn bestellende Handwerkskammer vereidigt,
  • ist gemäss seiner Vereidigung zur unabhängigen, weisungsfreien, persönlichen, gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet,
  • hat die Bestellungsvoraussetzungen nach der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer, die unter anderem die Überprüfung der besonderen Sachkunde auf seinem Gebiet durch ein Fachgremium vorsieht, zu erfüllen,
  • hat die Verpflichtung zur ständigen Fortbildung,
  • unterliegt der Aufsicht seiner Bestellkörperschaft,
  • ist zur Gutachtenerstattung verpflichtet und gemäss Zivilprozessordnung in der Regel bei Gerichtsgutachten zu beauftragen.

 

Leistungen des Sachverständigen



Auftraggeber des Sachverständigen

  • Bauherren
  • Hauseigentümer
  • Eigentümergemeinschaften
  • Mieter
  • Gerichte
  • Behörden
  • Hausverwaltungen
  • Wohnungsgesellschaften
  • Handwerksbetriebe
  • Versicherungen
  • usw.



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